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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Aufgrund dieses Vertrages kann der Nutzer den gebuchten Kurs während der Kurszeiten nutzen.
  • Dem Kursleiter steht es frei bei einer Teilnehmerzahl von 3 oder weniger Teilnehmern, den Kurs ausfallen zu lassen.
  • Während der Schulferien kann das Training verschoben oder reduziert werden. Der Beitrag läuft während dieser Zeit weiter.
  • Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim behält sich vor, bei den Vormittagskursen, Datum oder Zeit zu verschieben oder im Falle zu geringer Anmeldungen, einen Kurs zu annullieren.
  • Die Kursgebühr ist jeweils monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
  • Durch Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim gewährte Ermäßigungen auf die Kursgebühr sind abhängig von dem Vorliegen der ihr zu Grunde liegenden Voraussetzungen (z.B. Schüler, Studenten, Familienmitglied, Arbeitslos) und deren Anzeige und Nachweis gegenüber Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen. Ermäßigungen werden durch Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim erst ab dem Zeitpunkt des Nachweises der Voraussetzungen durch den Teilnehmer gewährt. Ein Anspruch auf rückwirkende Gewährung einer Ermäßigung besteht nicht. Der Wegfall der Voraussetzungen für die Ermäßigung der Kursgebühr ist Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim unverzüglich mitzuteilen.

    Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung auf die Kursgebühr erlischt der Anspruch des Mitgliedes auf die Ermäßigung und es ist die mit dem Teilnehmer vereinbarte Kursgebühr ohne die Ermäßigung zu zahlen. Im Falle der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Vergünstigungen durch einen Teilnehmer behält sich Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim das Recht zur Nachforderung der gewährten Vergünstigungen vor.

  • Änderungen der Anschrift, des Namens und der Kontoverbindung sind Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim durch den Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen.
  • Ist der Teilnehmer wegen eines in seiner Person liegenden Grundes an der Kursteilnahme aus von ihm zu vertretenden Gründen verhindert, bleibt die Verpflichtung zur Weiterzahlung der Kursgebühren hiervon unberührt.
  • Ist der Teilnehmer vorübergehend wegen eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit / Unfall) an der Kursteilnahme verhindert, bleibt die Verpflichtung zur Weiterzahlung der Kursgebühr hiervon für einen fortlaufenden Zeitraum von längstens 6 Wochen unberührt.
  • Ist die Teilnahme längerfristig wegen eines Umstandes, den der Teilnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit / Unfall), an der Kursteilnahme verhindert bzw. ist absehbar, dass der Teilnehmer längerfristig an der Kursteilnahme verhindert sein wird, ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Lehrgangsvertrag nach entsprechender Anzeige des Teilnehmers beitragsfrei für eine Dauer von bis zu vier Monaten. Ist der Teilnehmer über diesen Zeitraum hinaus wegen eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat, an der Kursteilnahme verhindert, ist er zur außerordentlichen Kündigung des Lehrgangsvertrages berechtigt.
  • Der Hinderungsgrund ist durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen (z.B. ärztliches Attest) aus denen sich die Art, die voraussichtliche Dauer der Verhinderung und deren Auswirkungen auf den Lehrgangsvertrag ergibt, nachzuweisen.
  • Im Falle der Schwangerschaft gewährt Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim auf Antrag des Teilnehmers eine beitragsfreie Unterbrechung des Vertrages für eine Dauer von bis zu einem Jahr. Die Schwangerschaft ist durch Vorlage einer geeigneten ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
  • Eine vorübergehende Einschränkung der Durchführung der Kurse, etwa in Folge von Reparaturarbeiten oder Renovierungen, berechtigt den Teilnehmer nicht zur Minderung der Kursgebühr oder zur vorzeitigen Kündigung des Lehrgangsvertrages. Als Ausgleich für die Beeinträchtigungen wird dem Teilnehmer das Recht eingeräumt, die ausgefallenen Kurszeiten entweder in einem eventuell parallellaufenden gleichartigen Kurs nachzuholen oder nach Ablauf des Vertrages durch unentgeltliche weitere Teilnahme an dem Kurs für den Zeitraum der Beeinträchtigung. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
  • Die Verlegung der Trainingsräume von Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim innerhalb des Stadtgebietes von Mülheim a. d. Ruhr, bzw. innerhalb eines Radius von 10 Kilometern ist ohne Einfluss auf die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung des Lehrgangsvertrages.
  • Mehrkosten (z.B. Rücklastkosten) die Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim aus einer Verletzung der Mitteilungspflicht gemäß Ziffer 7 oder aus der Unterlassung der Anzeige der Verhinderung entstehen, sind von dem Teilnehmer in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
  • Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim haftet nicht für Schäden aus durch den Teilnehmer selbstverschuldeten Unfällen. Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim haftet weder für Personen- noch für Sachschäden. Für Wertgegenstände und Kleidung wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Die Teilnehmer sind verpflichtet die Einrichtung von Spearhead Fitness® / Krav Maga Mülheim sorgfältig und pfleglich zu behandeln und den Anordnungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter von Spearhead Fitness®/ Krav Maga Mülheim Folge zu leisten. Die aushängende Hausordnung ist zu beachten.
  • Es werden im Trainingsraum in unregelmäßigen Abständen Fotos und Videoaufnahmen vom Training und Veranstaltungen gemacht. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass er/sie evtl. auf diesen Aufnahmen zu sehen ist, die evtl. für Werbemaßnahmen genutzt werden können. Bei Nicht - Einverständnis ist der Studioinhaber/Trainer darüber schriftlich zu informieren.
  • Die Räumlichkeiten von Spearhead Fitness® werden zum Teil Videoüberwacht. Bei Vertragsabschluss erklärt sich das Mitglied damit einverstanden.
  • Es ist dem Mitglied bekannt, dass er für die Ausführung seines Sportes nach gewisser Zeit zu seinem Schutz und dem Schutz anderer Mitglieder verschiedene Ausführungen einer Schutzausrüstung braucht.
  • Sollte ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.